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Hoher Kontrast:Ein Aus

Sie haben Fragen?

Wenn pflegerische Unterstützung nötig wird oder der Umzug in ein Seniorenzentrum ansteht, bringt das viele Veränderungen mit sich, die häufig zahlreiche Fragen aufwerfen.

Welches Pflegeangebot ist das richtige? Wie wird es beantragt? Bei unserem AWO Senioren-Info-Telefon werden Sie kompetent zu unseren verschiedenen Angeboten für Senioren und rund um das Thema Pflege beraten.

Rafael de La Hera, Telefonnummer: 0180 500 52 53 (14 Cent/Min.)

Wir rufen Sie gerne zurück.

E-Mailkontakt: info-seniorenservice(at)awo-wup.de

 

Fragen zum Thema Wohnen & Pflegen bei der AWO

Wann besteht ein Pflegebedarf?

Leistungen der Pflegekasse können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der antragstellenden Person ein Pflegegrad zugeordnet wurde. Ist diese Zuordnung erfolgt besteht ein Pflegbedarf im Sinne der Pflegekasse.

Es wird in 5 verschiedene Pflegegrade unterschieden. Pflegegrad 1 entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Gesundheit und Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 eine schwerwiegende Einschränkung sowie einen besonderen pflegerischen Versorgungsbedarf beschreibt. 

Der Pflegegrad ist also bestimmend dafür in welchem Rahmen Leistungen von der Pflegekasse bezuschusst werden. Insbesondere den Pflegegraden 2 bis 5 stehen zahlreiche Leistungen zu, aber auch Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Leistungen. Sie können beispielsweise eine Vielzahl von Beratungsangeboten wahrnehmen, Pflegekurse für Angehörige beantragen oder Geldleistungen in geringerem Maße erhalten.

Was bedeutet stationäre Pflege?

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters pflegebedürftig sind und eine Versorgung beanspruchen, die aufgrund der Umstände zuhause von Angehörigen nicht mehr geleistet werden kann, können die vollstationäre Dauerpflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet den Umzug in ein Seniorenzentrum, in dem eine umfassende pflegerische Versorgung rund um die Uhr gewährleistet werden kann. 

Wie finanziert sich die stationäre Pflege?

Die Kosten für stationäre Pflege in einem Seniorenzentrum müssen nicht alleine getragen werden. Die Pflegeversicherung bezuschusst die Unterbringung in einer Senioreneinrichtung pauschal, die genaue Höhe des Zuschusses hängt von dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.

Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst die Anerkennung des Pflegegrades durch die Pflegekasse erfolgen. 

Wie setzen sich die Kosten bei der stationären Pflege (Seniorenzentrum) zusammen?

Die Kosten für einen Platz in einem Seniorenzentrum setzen sich aus vier verschiedenen Teilbereichen zusammen:

  • Kosten für die medizinische Pflege und die soziale Betreuung, hierin ist ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil enthalten. Dieser ist für alle Pflegebedürftigen gleich und nicht vom Pflegegrad abhängig. 
  • Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie hauswirtschaftliche Leistungen
  • Investitionskosten für den Erhalt des Gebäudes (ähnlich einer Kaltmiete)
  • Variable Zusatzkosten für Dienstleistungen, besondere Ausstattung o.ä.

Eine Auflistung mit den Preisen für unsere Einrichtungen finden Sie auf der Seite unserer Seniorenzentren. 

Wie kann ich die Leistungen der Pflegekasse für einen Pflegeplatz in Anspruch nehmen?

Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse Anteile für pflegerische Versorgung übernimmt ist vom Pflegegrad der betroffenen Person abhängig. Um diesen festzustellen muss bei der jeweiligen Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt werden. Pflegekassen sind bei den Krankenkassen eingerichtet, den entsprechenden Antrag erhalten Sie auf Nachfrage dort. Die Feststellung, beziehungsweise Einstufung des Pflegegrades erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Dieser führt die sogenannte „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ durch. 

Für die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung muss nach der Pflegeeinstufung ein weiterer Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Je nach der finanziellen Ausgangssituation der pflegebedürftigen Person, kann zudem ein frühzeitiger Antrag auf Übernahme der Heimkosten bei einem Sozialhilfeträger sinnvoll sein. Das Sozialamt übernimmt die Kosten erst rückwirkend nachdem alle Voraussetzungen erfüllt wurden. Näheres hierzu erfahren Sie bei dem Sozialamt in ihrer Nähe.

Wer kann wie Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

In einigen Situationen kann es sinnvoll sein, dass pflegebedürftige Menschen für einen begrenzten Zeitraum in einem Seniorenzentrum betreut werden. Beispielsweise als Übergangsphase nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil die pflegende Person die Pflege aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs zeitweise nicht leisten kann. In solchen Fällen kann die sogenannte Kurzzeitpflege als eine Leistung der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person von der Pflegekasse eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 erhalten hat. 

Die Pflegeversicherung stellt für die Kurzzeitpflege jährlich bis zu 1.612 Euro für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen zu Verfügung; dieser Zeitraum kann auch in mehrere kurze Aufenthalte eingeteilt werden und muss nicht am Stück in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss der Pflegeversicherung kann nur für Pflegekosten genutzt werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten, die bei der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entstehen, müssen privat finanziert werden. 

Die Kurzzeitpflege eignet sich auch als eine Zwischenlösung in Situationen, in denen noch kein dauerhafter Platz in einem Seniorenzentrum gefunden wurde und die Versorgung zu Hause nicht mehr zu leisten ist. 

Es ist zudem möglich Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren und dadurch den Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 Euro zu verdoppeln und den Zeitraum auf bis zu acht Wochen im Jahr zu erweitern. Dies ist nur möglich, wenn zuvor noch keine Verhinderungspflege beansprucht wurde. 

Welche Angebote gibt es für Menschen mit Demenz?

Menschen, die im Alter an Demenz erkrankt sind nehmen die Welt mit anderen Augen wahr und brauchen viel Vertrauen und Sicherheit, um ihren Alltag so normal wie möglich und mit viel Lebensqualität zu verleben. 

Aus diesem Grund bieten unsere Seniorenzentren Wohnbereiche und Betreuungsangebote, die konzeptionell auf die Bedürfnisse demenzkranker Menschen zugeschnitten sind. Einige unserer Häuser verfügen zudem über Pflegeoasen. Hierbei handelt es sich um Bereiche für Menschen, die bereits sehr stark durch ihre Demenz eingeschränkt sind und unter Mobilitätseinschränkungen leiden. Die Pflegeoasen sind geschützte Orte, an denen demenzkranke Menschen trotz ihrer Krankheit soziale Anregung sowie Geborgenheit erfahren können.

Welche Qualitätsansprüche erfüllen unsere Pflegeeinrichtungen und Pflegedienstleistungen?

Wir streben ein hohes Maß an Pflegequalität an und sichern dies durch die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter*innen und die Anwendung neuer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse. Uns ist die Verantwortung um die uns anvertrauten Menschen bewusst, daher fördern wir in unseren Einrichtungen einen offenen und vertrauensvollen Umgang unter den Mitarbeiter*innen, unseren Kund*innen und ihren Familien und Angehörigen. 

Unsere Arbeit wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Heimaufsicht geprüft. Darüber hinaus stellen wir uns freiwillig zusätzlichen Begutachtungen und führen regelmäßig interne Qualitätsprüfungen durch. Unser Qualitätsmanagement orientiert sich an internationalen Normen und an den von der AWO festgelegten Qualitätskriterien.

Was für Aktivitäten werden in AWO Seniorenzentren angeboten?

Neben der Pflege selbst bieten unsere Einrichtungen viele Angebote, um den Alltag in unseren Häusern anregend und lebendig zu gestalten. In allen Häusern finden an mindestens fünf Tagen in der Woche unterschiedliche Gruppenangebote statt. Für Menschen, die besondere Unterstützung oder einer besonderen Ansprache oder Zuwendung bedürfen gibt es zusätzliche geschützte Gruppen, die in einem geschlossenen Rahmen stattfinden. Ob kochen, Gedächtnistraining, Ausflüge oder Gymnastik, das Gruppenangebot richtet sich nach den jeweiligen Vorlieben, Interessen und Fähigkeiten der Bewohner*innen und ist daher ganz individuell.

Menschen, die unter einer Einschränkung ihrer kognitiven Fähigkeiten oder anderen Einschränkungen leiden können darüber hinaus gegebenenfalls eine Eins-zu-Eins Betreuung mit einer Pflegekraft in Anspruch nehmen. 

Im Verlaufe des Jahres organisieren unsere Häuser unterschiedliche jahreszeitliche Feste und Feiern. Dabei werden regionale Einflüsse, Rituale und Bräuche berücksichtigt. Familienmitglieder, Freunde und Angehörige werden stets mit einbezogen uns sind immer herzlich willkommen!